weitere Termine kurzfristig nach telefonischer Absprache möglich
HU (Hauptunteruschung) Alle neuen Autos müssen erstmals drei Jahre nach der
Erstzulassung zur Hauptuntersuchung (HU). Danach steht dieser Termin
alle zwei Jahre an. Mehr als 50 Positionen werden
dabei überprüft: von den Bremsen und der Lenkung, über das
Fahrwerk und die lichttechnischen
Einrichtungen bis zum Rahmen, den Aufbauten, den Sicherheitsgurten und
sogar den Scheibenwischern.
AU (Abgasuntersuchung) Bei der AU - der Abgasuntersuchung gelten sehr strenge
Anforderungen. Es werden zwei Messungen an den Bauteilen vorgenommen, die für den
Abgasausstoß wichtig sind. Eine im Leerlauf und die andere bei
höheren
Drehzahlen.
Was das Prüfergebnis angeht – hier gibt es nur "Bestanden"
oder "Nicht Bestanden". Im
zweiten
Fall heißt es Ursache beheben lassen und noch einmal zur
Prüfung. Es geht hier nicht nur um die Umwelt, sondern auch um Ihr Fahrzeug,
denn ein übermäßiger Schadstoffausstoß deutet auf
Defekte hin, die den
Kraftstoffverbrauch in die Höhe treiben. Eventuell können sie
sogar das
Aus für einen Motor bedeuten.
Achtung:
Mit diesen Prüfplaketten auf den Kennzeichen und in
der Prüfbescheinigung wird der vorschriftsmäßige
Zustand bescheinigt. Aus den Plaketten ist der nächste Prüftermin ersichtlich. Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr und die oben stehende
Zahl den Monat der nächsten Untersuchung an. Am besten den HU- und AU - Bericht im Handschuhfach aufbewahren. So sind sie bei
einer Fahrzeugkontrolle, in der sie verlangt werden können,
griffbereit.